Aufführungsrechte
Das Recht zur Aufführung eines Werkes setzt den Abschluss eines Aufführungsvertrages voraus. Die Vertragsbedingungen richten sich nach dem Aufführungsort und der Größe des Veranstalters.
Die Höhe des Urheberentgeltes für das mittels einer Werknutzungsbewilligung eingeräumte Recht zur Aufführung (Tantieme) beträgt grundsätzlich 14% der Bruttoeinnahmen.
Aufführungen im Rahmen von Tourneen oder im Rahmen von Laienspielveranstaltungen werden mit 12% der Bruttoeinnahmen bewilligt, wobei der Mindestpauschalbetrag (Mindesttantieme) grundsätzlich Euro 75,00 pro Aufführung beträgt.
Das jeweils errechnete Urheberentgelt wird zuzüglich 20% Umsatzsteuer verrechnet.
Textbücher werden mit Euro 11,00 + 10% Umsatzsteuer pro Buch in Rechnung gestellt.
Die Vergabe von Textbuchlizenzen zur Erstellung eines Rollensatzes beträgt bei Profibühnen Euro 80,00 + 20% Ust; bei einer Rollenbesetzung bis max. 3 Personen Euro 50,00 + 20 Ust.
Im Falle von Laienbühnen gilt ein Tarif in der Höhe von Euro 55,00 + 20% Ust bzw. Euro 35,00 + 20% Ust.
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