"Sex zwischen Frauen kann schon deswegen nicht unter Strafe gestellt werden, weil sich Sex zwischen Frauen nicht von einer gegenseitigen Hilfestellung bei der Körperpflege unterscheiden lässt." (Regierung, Parlament und Höchstgericht zur Begründung der Strafbarkeit männlicher Homosexualität in Österreich bis 2002)
Wien im Juni 2002, kurz nach der vermeintlichen Aufhebung des Schwulenparagraphen durch das Höchstgericht: Ernst, ein Privatmann, hakt sich beim Thema männlicher Homosexualität ein, erst noch örtlich ausgehend von Österreich und der dort bis dato gesetzlich gedeckten staatlichen Verfolgung von Schwulen. Von seiner Residenz über der Stadt hält er eine Art Verteidigungsrede, die letztlich eine eindringliche Mahnung ist, angelehnt an die Apologie des Sokrates, dem als erstem im Abendland der Prozess wegen "Gotteslästerung" gemacht wurde.
Ernsts Wanderung begleitet Albert, ein weiterer Mensch. Unterhaltsame Auftritte bereitet der "Paragraphengeist", der das Recht zurecht biegt, und die Tanzbuben tanzen dazu. Allzumenschliches bescheren Parlamentsabgeordnete, Regierung und Bundeskanzler, Strafgerichte und Verfassungsgerichtshof, sowie Bundespräsident und Kirchen, jedoch ohne szenische Präsenz. Ebenso abwesend bzw. gänzlich uninteressiert zeigt sich die Mehrheit der Österreicher.
UA: 24.4.2004, Wien, Theaterfabrik in der FBW (R: Artur Ortens) DVD der Aufzeichnung: ISBN 3-9501867-5-1
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